BlogPapermark DSGVO-Konformität 2026: AVV, Auftragsverarbeiter und EU-Datenresidenz
Papermark DSGVO-Konformität 2026: AVV, Auftragsverarbeiter und EU-Datenresidenz
·8 Min. Lesezeit
Marc Seitz
Papermark ist DSGVO-konform in allen virtuellen Datenraum-, Dokumentenfreigabe- und Analyse-Workflows. Wir agieren als Auftragsverarbeiter (im Sinne der DSGVO) für Kunden, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, bieten einen unterzeichneten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), führen eine öffentliche Liste der Unterauftragsverarbeiter und unterstützen EU-Datenresidenz für Bereitstellungen, die dies erfordern. Die vollständige Sicherheits- und Compliance-Übersicht (Verschlüsselung, Hosting-Regionen, Zertifizierungen) finden Sie auf der Papermark-Sicherheitsseite.
Dieser Leitfaden erklärt ausführlich, wie wir jede DSGVO-Anforderung erfüllen und was dies für Kunden bedeutet, die EU-regulierte Workflows auf Papermark betreiben.
Kurze Zusammenfassung
DSGVO (EU-Verordnung 2016/679) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürgern und ist seit Mai 2018 wirksam.
Papermark ist DSGVO-konform als Auftragsverarbeiter und arbeitet auf Grundlage eines unterzeichneten AVV mit Kunden, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Vertrag (Kundenservice), berechtigtes Interesse (Sicherheit, Betrugsprävention) und Einwilligung (Marketing), je nach Anwendungsfall.
Unterstützte Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Einschränkung der Verarbeitung.
Technische Schutzmaßnahmen: AES-256-Verschlüsselung im Ruhezustand, TLS 1.3 bei der Übertragung, MFA, rollenbasierte Zugriffskontrolle, Append-only-Audit-Protokollierung und SOC 2 Type II.
EU-Datenresidenz verfügbar für Enterprise-Bereitstellungen über die Self-Hosting-Option oder EU-Cloud-Regionen.
Bußgelder bei Nichteinhaltung können bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes oder 20 Mio. € (je nachdem, welcher Betrag höher ist) betragen.
Unterauftragsverarbeiter werden öffentlich mit den von ihnen erbrachten Diensten und den Rechtsräumen, in denen sie tätig sind, aufgeführt.
Was ist DSGVO-Konformität?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein umfassendes Datenschutzgesetz der Europäischen Union, das regelt, wie Organisationen personenbezogene Daten von EU-Bürgern erfassen, verarbeiten, speichern und schützen. Sie gilt für jede Organisation, die Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig vom Standort der Organisation. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die DSGVO basiert auf sieben Grundsätzen: rechtmäßige Verarbeitung, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht. Für einen virtuellen Datenraum, der vertrauliche Geschäftsdokumente mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Investoren oder Vertragspartnern verarbeitet, ist die DSGVO-Konformität nicht optional.
Warum die DSGVO für virtuelle Datenräume wichtig ist
Virtuelle Datenräume verarbeiten routinemäßig personenbezogene Daten im Rahmen von M&A-, Fundraising- und Audit-Workflows: Personalakten bei HR-Due-Diligence, Kontaktdaten von Investoren, Unterzeichner von Kundenverträgen, personenbezogene Daten von LP-Investoren. Vier Gründe machen die DSGVO-Konformität für die Auswahl eines VDR unerlässlich.
Globale Reichweite. Die DSGVO gilt für jede Organisation, die Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig vom eigenen Standort der Organisation. Ein US-Unternehmen, das Kapital von europäischen LPs einwirbt, muss einen DSGVO-konformen VDR verwenden.
Rechtliche Risiken. Bußgelder bei Nichteinhaltung skalieren mit dem weltweiten Umsatz: bis zu 4 % oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Verwendung eines nicht konformen VDR schafft Haftungsrisiken für den Kunden, nicht nur für den Anbieter.
Anbieter-Due-Diligence. EU-Kunden verlangen zunehmend DSGVO-Dokumentation (Auftragsverarbeitungsvertrag, Liste der Unterauftragsverarbeiter, Datenspeicherort) im Rahmen des Anbieter-Onboardings. Ein nicht DSGVO-konformer VDR fällt bei dieser Prüfung durch.
Vertrauen der betroffenen Personen. EU-Aufsichtsbehörden und Gerichte prüfen grenzüberschreitende Datenübermittlungen zunehmend kritisch, insbesondere an US-Cloud-Anbieter nach Schrems II. Ein VDR mit dokumentierter DSGVO-Compliance reduziert dieses Risiko.
Wie Papermark die DSGVO-Anforderungen erfüllt
Papermark fungiert als Auftragsverarbeiter für Kunden, die Verantwortliche der von ihnen hochgeladenen Informationen sind. Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den Weisungen unserer Kunden, wie in unserem AVV definiert.
Rechtmäßige Verarbeitung und Rechtsgrundlage
Papermark verarbeitet personenbezogene Daten auf vier Rechtsgrundlagen, je nach Anwendbarkeit:
Vertrag: Verarbeitung erforderlich zur Erbringung der Dienstleistung (Kontoverwaltung, Dokumentenspeicherung, Analytics).
Einwilligung: Marketing-Kommunikation und optionale Analytics-Erweiterungen.
Gesetzliche Verpflichtung: Buchhaltung, Steuern und regulatorische Compliance.
Unterstützte Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen (die Personen, deren Daten verarbeitet werden) können die folgenden Rechte über ihr Konto oder durch einen formellen Antrag ausüben:
Recht auf Auskunft (Artikel 15): Anforderung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung (Artikel 16): Korrektur unrichtiger oder unvollständiger Daten.
Recht auf Löschung (Artikel 17, „Recht auf Vergessenwerden“): Anforderung der Löschung, wenn die Rechtsgrundlage nicht mehr gilt.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20): Export personenbezogener Daten in einem strukturierten, gängigen Format.
Widerspruchsrecht (Artikel 21): Widerspruch gegen die Verarbeitung aufgrund berechtigten Interesses oder Direktmarketing.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18): Einschränkung der Verarbeitung bis zur Prüfung einer Berichtigung oder eines Widerspruchs.
Recht, nicht einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22).
Technische Schutzmaßnahmen
Technische Kontrollen von Papermark zur Unterstützung der DSGVO-Compliance:
Verschlüsselung im Ruhezustand (AES-256) für alle gespeicherten Dokumente, Metadaten und Audit-Protokolle.
Verschlüsselung bei der Übertragung (TLS 1.3) für die gesamte Client-Server-Kommunikation.
Zugriffskontrollen mit MFA, rollenbasierten Berechtigungen und begrenzten API-Tokens.
Netzwerksicherheit mit WAF, Rate-Limiting und Intrusion Detection.
Regelmäßige Sicherheitsaudits einschließlich jährlichem SOC 2 Type II-Audit und Penetrationstests.
Append-Only-Audit-Protokollierung für jedes Datenzugriffs- und Änderungsereignis.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Privacy by Design ist in die Produktspezifikationen integriert und wird nicht nachträglich hinzugefügt.
DSGVO-Schulungen für Mitarbeiter für alle Beschäftigten mit Datenzugriff.
Datenschutzbeauftragter, der für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Koordination mit Aufsichtsbehörden verantwortlich ist.
Verfahren zur Vorfallreaktion mit 72-Stunden-Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen gemäß Artikel 33.
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) stehen allen Unternehmenskunden zur Unterzeichnung zur Verfügung.
AVV, Unterauftragsverarbeiter und Datenspeicherort
Drei Dokumente bilden die DSGVO-Dokumentation auf Beschaffungsebene, die EU-Käufer typischerweise bei Lieferantenbewertungen anfordern.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Ein AVV ist der rechtliche Vertrag zwischen einem Verantwortlichen (Kunde) und einem Auftragsverarbeiter (Papermark), der die Bedingungen der Verarbeitung, die Rechte der betroffenen Personen, Sicherheitsverpflichtungen und Meldeverfahren bei Datenschutzverletzungen gemäß Artikel 28 der DSGVO festlegt. Papermark stellt einen Standard-AVV zur Verfügung, der zur Prüfung und Unterzeichnung bereitsteht, und unterstützt kundenspezifische Anpassungen für Unternehmensverträge.
Liste der Unterauftragsverarbeiter
Papermark führt eine öffentliche Liste der Unterauftragsverarbeiter, die alle Drittparteien identifiziert, die im Rahmen der Leistungserbringung Kundendaten verarbeiten (Infrastrukturanbieter, E-Mail-Zustellung, Analyse-Tools). Für jeden Unterauftragsverarbeiter dokumentiert die Liste die erbrachte Leistung, die verarbeiteten Daten und das Tätigkeitsland. Kunden werden im Voraus über wesentliche Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern informiert.
Optionen für den Datenspeicherort
Für Kunden, die verlangen, dass ihre Daten innerhalb der EU verbleiben (grenzüberschreitende Übermittlungsbeschränkungen nach Schrems II, regulierte Branchen, Anforderungen an Datensouveränität), unterstützt Papermark:
Cloud-Bereitstellung in der EU-Region auf der gehosteten Papermark-Plattform für Unternehmensverträge.
Selbst gehostete Bereitstellung unter Verwendung des Open-Source-Codes von Papermark auf kundeneigener Infrastruktur in beliebigen Rechtsräumen.
Hybride Bereitstellungen, bei denen bestimmte hochsensible Datenräume selbst gehostet werden, während allgemeine Workflows die Cloud-Plattform nutzen.
Durchgeführt für risikoreiche Verarbeitungstätigkeiten
Art. 44-50
Grenzüberschreitende Übermittlungen
EU-Residenzoptionen, Standardvertragsklauseln für internationale Übermittlungen
Was DSGVO-Konformität für Papermark-Nutzer bedeutet
Für in der EU ansässige Kunden. Papermark erfüllt die lokalen Datenschutzanforderungen, unterstützt Ihre Compliance-Verpflichtungen und stellt die AVV- und Unterauftragsverarbeiter-Dokumentation bereit, die Ihr Rechtsteam für Lieferantenbewertungen benötigt.
Für internationale Kunden, die EU-Daten verarbeiten. Die DSGVO-Ausrichtung von Papermark ermöglicht es Ihnen, M&A-, Fundraising- und Due-Diligence-Workflows mit EU-Bürgern durchzuführen, ohne zusätzliche Compliance-Risiken zu schaffen.
Für Due-Diligence-Workflows. Rechts- und Finanzfachleute können grenzüberschreitende Prüfungen durchführen in dem Wissen, dass die Plattform die DSGVO-Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt.
Für Fundraising-Aktivitäten. Startups, die Kapital von europäischen LPs einwerben, können durch ihre Wahl des VDR DSGVO-Konformität nachweisen, was zunehmend eine Beschaffungsanforderung für institutionelle europäische LPs darstellt.
So sieht es im Produkt aus
Seiten-für-Seiten-Dokumentenanalysen liefern die von Artikel 30 geforderte Prüfspur:
Die vollständige Liste der Zertifizierungen, Hosting-Regionen, Verschlüsselungsstandards sowie die öffentliche AVV- und Auftragsverarbeiterliste finden Sie auf der Papermark-Sicherheitsseite.
Papermark Sicherheit und Compliance auf einen Blick